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Für das Aufstellen bzw. Bestellen und Beladen von Containern und Behältern bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten, um Ihnen und uns die Ausführung des Auftrags ohne Probleme zu ermöglichen. Wir unterscheiden die Gestellung von Containern bzw. Behältern grundsätzlich in zwei Kategorien:
1. Gestellung auf privaten Grundstücken
2. Gestellung auf öffentlichen Flächen, Grund und Boden
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Für die Gestellung auf privaten Grundstücken benötigen Sie keine besondere Genehmigung. Bitte bedenken Sie jedoch, das die Zufahrt zu dem Grundstück mit einem LKW mit einem Gesamtgewicht von 26 to möglich sein muss. Dieses ist allerdings bei den meisten Grundstücken der Fall.
Die LKW benötigen eine ca. 2,60 m breite Zufahrt, um den Behälter rückwärts vom Fahrzeug abrollen zu lassen. Vor der Zufahrt werden ca. 6 m benötigt, damit der LKW in die Zufahrt rangieren kann. Als Standfläche müssen Sie die jeweilige Behälterlänge hinzufügen.
Der Untergrund der Standfläche und der Zufahrt sollte fest sein. Gehwegplatten könnten beschädigt oder verschoben werden.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Zufahrt für unsere LKW möglich ist kontaktieren Sie doch einfach unsere Mitarbeiter. Gerne sehen wir uns Ihre Gegebenheiten vor Ort an und beraten Sie. Natürlich ist dieser Service für Sie kostenlos! |
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Für die Gestellung auf öffentlchen Flächen wird eine schriftliche Genehmigung vom für Sie zuständigen Tiefbauamt benötigt. Diese Genehmigung ist behördlich vorgeschrieben, um Beschädigung an unterirdisch verlaufenden Leitungen, Bauten etc. zu verhindern.Die Genehmigung wird beim örtlichen Tiefbauamt beantragt und kostet meist zwischen 10 - 50€. Sie sollte rechtzeitig vor Bestellung beantragt werden.
Ordnungsamt Barsbüttel:
Hr. Wolfsperger
040 - 670 72 31 - 0
(zuständig für Barsbüttel, Willinghusen, Stemwarde, Stellau)
Telefon-Service Hamburg:
040 - 428 280
(Behörden-Telefon Hamburg) |
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